Quartiersinitiative

„Heger Tor kreativ

Das Heger Tor Viertel auf dem Weg zu einer Quartiersgemeinschaft

Ziele

Ziele für das Heger Tor Viertel

Stärkung der Lebens- und Aufenthalts­qualität

Ein Standort zum Wohnen, Einkaufen und Verweilen.

Steigerung des Gemeinschafts­gefühls

Gemeinsames Engagement für das Quartier und starkes Auftreten nach außen.

Erhalt und Steigerung der Immobilien­werte und Umsätze der Betriebe

Verbesserung der Standortqualität zum eigenen Vorteil.

Worum geht’s?

Hintergrund

Das Heger Tor Viertel ist Teil der Osnabrücker Altstadt und als dieses nicht nur Wohn-, Lebens- und Arbeitsraum für viele Osnabrücker*innen, sondern mit seinen historischen Gebäuden und dem bunten Kulturleben auch Anlaufpunkt für viele Besucher*innen und Tourist*innen.

Um das Viertel auch künftig in seiner Attraktivität und Besonderheit zu stärken, hat sich eine kleine private Initiative aus Eigentümer*innen und Gewerbetreibenden des Quartiers zum Ziel gesetzt, die Menschen aus dem Heger Tor Viertel – insbesondere die Grundstücks- und Immobilieneigentümer*innen – zusammenzubringen und eine starke Quartiersgemeinschaft zu schaffen, die sich gemeinsam für die positive Entwicklung des Heger Tor Viertels und die Interessen der Anlieger*innen einsetzt. Es geht sowohl um die Stärkung und Stabilisierung als Einzelhandels- und Verweilstandort als auch um die Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität für die Bewohner*innen.

Neben der zentralen Frage nach den Zielen und Maßnahmen für die künftige Entwicklung des Quartiers, soll geprüft werden, ob das Niedersächsische Quartiersgesetz (NQG) , bzw. die Einrichtung einer privaten Quartiersgemeinschaft nach NQG für das Heger Tor Viertel ein sinnvolles und erfolgsversprechendes Instrument zur Aufwertung und künftigen Stärkung des Quartiers sein kann.

Aktuelle Ideen

Ideen und Maßnahmenansätze für das Heger Tor Viertel

(Stand August 2022)

Aufgrund der historischen Bausubstanzen und dem bunten Kulturleben mit einem Mix aus Kunsthandwerk, Galerien, Boutiquen und originellen Geschäften wird eine Profilierung als „Kreativ-Viertel“ angedacht. Das heißt, es würden weitere entsprechende wohnverträgliche Angebote (Handwerksbetriebe, Start-Ups, Kultureinrichtungen, Gastronomie) angesiedelt und die Quartiersvermarktung und -gestaltung profilorientiert optimiert werden.

Als wesentlicher Erfolgsfaktor wird ein Quartiersmanagement angesehen. Dieses soll im Sinne einer Qualitätssicherung insbesondere die Maßnahmenumsetzung im Quartier begleiten und koordinieren, die Vernetzung im Quartier ausbauen und Aufgaben des Marketings und sog. Leerstands- und Sauberkeitsmanagements übernehmen. Gleichzeitig sollen die Interessen des Quartiers und der Akteure gegenüber der Stadt vertreten und mit den Planungen der Stadt Osnabrück abgestimmt und rückgekoppelt werden.

Auch investive Maßnahmen zur Verbesserung von Sauberkeit, Sicherheit und Aufenthaltsqualität durch z. B. eine attraktive Begrünung und Beleuchtung oder neue Sitz- & Spielmöglichkeiten werden derzeit diskutiert. Über gezielte, verstärkt auch digitale Marketingaktivitäten sollen das neue Profil und die Angebote vor Ort kommuniziert werden. Was kann ergänzend zu den Maßnahmen und Aktivitäten der Stadt zur Stärkung des Quartiers beitragen?

NQG

Das Niedersächsische Quartiersgesetz (NQG)

Im Frühjahr 2021 hat das Land Niedersachsen ein Gesetz verabschiedet, das die Schaffung verbindlicher und fairer Rahmenbedingungen für eine gemeinsame Quartiersentwicklung durch die anliegenden Eigentümer*innen ermöglicht – das Niedersächsische Quartiersgesetz (NQG).

Niedersachsen folgt damit zahlreichen weiteren Bundesländern und verankert das innovative Instrument der sogenannten Business Improvement Districts (BIDs) in der Stadt- bzw. Quartiersentwicklung. Das Prinzip der BIDs bzw. des NQG ist es, durch eine verpflichtende finanzielle Beteiligung aller Eigentümer*innen (in einem klar definierten Bereich) „Tritttbrettfahrer*innen“ zu verhindern und die Finanzierung und damit Umsetzung gemeinsam entwickelter, privater Projekte und Maßnahmen zur Quartiersaufwertung zu sichern.

Ob die EIgentümer*innen des Heger Tor Viertels das NQG als sinnvolles und erfolgsversprechendes Instrument für die Erreichung der Entwicklungsziele für das Quartier und die Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen sehen, ist noch offen. Die Frage, ob eine Antragstellung bzw. Einrichtung einer Quartiersgemeinschaft nach NQG angestrebt wird, soll in den nächsten Monaten gemeinsam mit den Eigentümer*innen geklärt werden.

FAQ

NQG kurz und knapp

Was beinhaltet das NQG und welche Vorteile kann eine Quartiersgemeinschaft nach NQG bieten?

  • Gemeinsame, private Initiative der Grundstückseigentümer*innen (und Gewerbetreibenden) mit dem Ziel die Standortqualität zum eigenen Vorteil zu verbessern und die Interessen gegenüber der Stadt gebündelt zu vertreten
  • Räumlich klar abgegrenzter Bereich = Quartier
  • Verständigung auf zielorientierte Maßnahmen, die in eigener Verantwortung umgesetzt werden
  • Verlässliche Finanzierungsbasis durch Abgaben aller Grundeigentümer*innen des Quartiers (zeitlich befristet, durch die Kommune erhoben) – keine „Trittbrettfahrer*innen“!
  • Rechtliche Grundlage bildet das Niedersächsische Quartiersgesetz (vom April 2021)
  • Erforderlich für die Einrichtung der Quartiersgemeinschaft nach NQG: 15% Zustimmung der betreffenden Immobilieneigentümer*innen für die Antragstellung bei der Kommune und max. 30% Widerspruch für die Einrichtung

Welche (formalen) Schritte sind nötig, um eine Quartiersgemeinschaft nach NQG zu werden?

Die 5 Schritte zur Gründung einer Quartiersgemeinschaft nach NQG:

  • Gemeinschaftliche Erarbeitung eines Maßnahmen- und Finanzierungskonzeptes (inkl. Gebietsabgrenzung)
  • Antrag auf Erlass einer Quartiersatzung bei der Kommune -> Voraussetzung: mind. 15% Zustimmungsquorum
  • Prüfung des Antrages durch die Kommune und Entwurf des Quartierssatzung
  • Information der Grundstückseigentümer*innen und Auslage der Satzung
  • Einrichtung der Quartiersgemeinschaft nach NQG -> Voraussetzung: max. 30% Widerspruchsquorum

→ Umsetzung der Maßnahmen, Abgabenzahlung durch alle Grundstückseigentümer*innen

Wichtig! Es wird sichergestellt, dass die einbezogenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer über das letztendlich maßgebliche Konzept abstimmen und ihnen dieses als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung gestellt wird.

Welche Beispiele für Aufwertungsmaßnahmen gibt es im Sinne des NQG?

  • Konzepte für die Entwicklung des Quartiers
  • Baumaßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Raums (oder des Wohnumfeldes) – umfassende Sanierungen, Verkehrsführung, Möblierung, Beleuchtung, Begrünung etc.
  • Baumaßnahmen an oder in Gebäuden – Fassadensanierung, einheitliche Dekoration, energetische Maßnahmen etc.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit oder Sicherheit – Sauberkeitsmanagement, Quartiershausmeister, etc.
  • Leerstandsmanagement – Optimierung des Branchen- bzw. Angebotsmix, Zwischen- und Umnutzungen, etc.
  • Einrichtung von Coworking-Räumen
  • Werbemaßnahmen, Marketing und Veranstaltungen

Übergeordnetes Ziel ist stets die Steigerung der Attraktivität des Quartiers und die Stärkung seiner Funktionen!

Wichtig: Die Maßnahmen sollen keine ureigensten kommunalen Aufgaben und öffentlichen Investitionen ins Quartier ersetzen, sondern als “i-Tüpfelchen“ verstanden werden!

Wie werden die Maßnahmen der Quartiersgemeinschaft nach NQG finanziert? Wie hoch sind die Kosten für die Eigentümer*innen?

Wer zahlt wie viel?
  • Die Höhe der jeweiligen Abgabe ergibt sich aus den Gesamtkosten der Maßnahmen
  • Berechnung anhand eines festen und gerechten Verteilungsmaßstabes (Einheitswert, Grundstücksfläche, Grundstückslänge an der Erschließungsanlage, auch Verbindung der Verteilungsmaßstäbe möglich)
  • maximal 15% des Einheitswertes des jeweiligen Grundstücks

Was beinhaltet die Niedersächsische Förderung der Initiierungsphase von Quartiersgemeinschaften nach NQG? Wie wurde das Heger Tor Viertel zum Pilot-Projekt?

Die Interessengemeinschaft Osnabrücker Altstadt e.V. hat die Initiative zur Gründung einer Quartiersgemeinschaft im Heger Tor Viertel in die Hand genommen und wurde im Rahmen des Wettbewerbs „Pilot-Quartiersgemeinschaften in Niedersachsen“ von einer Jury als Pilot-Projekt ausgezeichnet.

Damit stehen rund 13.000 € Fördermittel des Landes Niedersachsen für das Quartier zur Verfügung. Die Gelder dienen z. B. der Finanzierung der Durchführung, Moderation und Ausarbeitung von Sitzungen und Workshops, Recherchen, Angebotseinholungen sowie der Formulierung eines Maßnahmen- und Finanzierungskonzeptes. Die Mittel sind nicht an eine erfolgreiche Einrichtung einer Quartiersgemeinschaft nach NQG gekoppelt.

Wo gibt es mehr Informationen zum NQG?

Die IHK Niedersachsen hat im Dezember 2021 einen Leitfaden zum Niedersächsischen Quartiersgesetz veröffentlicht, in dem ausführliche Informationen und Handlungsempfehlungen für Unternehmen, Quartiersgemeinschaften und Kommunen enthalten sind.

Zum NQG-Gesetz

Zum Wettbewerb der Pilot-Quartiersgemeinschaften

Aktuelles:

14. Februar 2023: Workshop mit den beteiligten Grundeigentümer*innen zur Konkretisierung der Ziele und Maßnahmen für die künftige Entwicklung des Quartiers.

Prozess

Aktueller Stand

Bisher wurden in ersten Gesprächen und einer Eigentümer*innenveranstaltung im Sommer 2022 erste Meinungen und Ideen gesammelt und auf dieser Grundlage Maßnahmenansätze sowie ein Vorschlag für eine denkbare Abgrenzung eines Quartiers nach NQG erarbeitet.

Die Karte zeigt den aktuellen Gebietsvorschlag für ein mögliches Quartier nach NQG. Bereiche des Heger Tor Viertels, die überwiegend als Wohnlage genutzt werden, werden darin nicht berücksichtigt.

Zum jetzigen Zeitpunkt wurde noch keine formale Abstimmung über die Zustimmung zu einer Einrichtung einer Quartiersgemeinschaft nach NQG durchgeführt. Entsprechend werden aktuell auch keine Abgaben der Eigentümer*innen erhoben!

In den nächsten Monaten sollen in einem gemeinsamen und transparenten Prozess konkrete Ziele und Maßnahmen erarbeitet und Umsetzungsmöglichkeiten diskutiert werden. Das Ergebnis ist dabei noch offen. Das wichtigste Ziel ist es, die Grundeigentümer*innen an einen Tisch zu holen, um gemeinsam über die Zukunft des Quartiers zu beraten.

Downloads / Dateien

Leitfaden zum niedersächsischen Quartiersgesetz IHK Niedersachsen

Zusammenfassung Immobilieneigentümer*innen-Workshop, 23. November 2022

Kontakt

Das Quartier wird durch die Stadt Osnabrück, Marketing Osnabrück GmbH und die IHK begleitet. Als NQG-Pilot-Projekt des Landes Niedersachsen erhält die private Quartiersinitiative zudem Fördermittel für die Prüfung der Eignung einer Quartiersgemeinschaft nach NQG und ggf. Unterstützung der Initiierungsphase.

Mit diesen Mitteln kann unter anderem eine externe Unterstützung durch das Beratungsunternehmen CIMA Beratung + Management GmbH aus Hannover finanziert werden. Die cima betreute in der Vergangenheit in Deutschland bereits mehrere Projekte dieser Art und bringt entsprechende Erfahrungen und Empfehlungen in den Prozess ein.

Jens Meier

Jens Meier

Interessengemeinschaft Osnabrücker Altstadt e.V.

jens.meier@lagerhalle-os.de

Iris Pohl

Iris Pohl

Marketing Osnabrück GmbH

i.pohl@marketingosnabrueck.de

Petra Bammann

Petra Bammann

CIMA Beratung + Management GmbH

bammann@cima.de